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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers
(im Folgenden: AG) erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem AG, insbesondere Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstverträgen im Rahmen der Personalsuche.
2. Leistungen, Vertragsabschluss und Werbekosten

2.1 Die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) erbringt für Unternehmen individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart schuldet die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) dem AG nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

2.2 Der AG hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) zu erbringen. Unterlässt der AG eine Mitwirkungshandlung, wie zum Beispiel das Kick-Off-Gespräch, und verhindert damit die Leistungserbringung durch die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt), bleibt der Vergütungsanspruch der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) unberührt.

2.3 Der AG muss der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) jeweils unverzüglich und für die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für Leistungen der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Texte, Bilddateien sowie erforderliche Zugangsdaten zum Facebook-Werbekonto, zur Facebook-Seite etc.

2.4 Gegebenenfalls durch Verzögerung verursachten Mehraufwand hat der AG zu tragen.

2.5 Dem AG ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook jederzeit und ohne Vorwarnung dazu berechtigt sind, Werbekonten zu sperren und Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) nicht verantwortlich. Die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) kümmert sich in diesem Fall jedoch um eine unverzügliche Wieder-Freischaltung des betroffenen Werbekontos / der betroffenen Werbekampagnen. Der Vergütungsanspruch der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) bleibt in diesen Fällen unberührt.

2.6 Die Werbemaßnahmen im Zuge der Personalsuche erfolgen im Namen des AG und über dessen Firmenprofil auf Facebook™. Die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) tritt somit nach außen ersichtlich nicht als externer Dienstleister auf. Sofern der AG noch kein bestehendes Firmenprofil hat, wird die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) dieses gemeinsam mit dem AG für die Werbemaßnahmen anlegen.

2.7 Die Werbekosten sind separat vom AG an Facebook zu begleichen. Die Höhe Werbebudgets wird vor jedem Vertragsabschluss gemeinsam besprochen.

2.8 Sofern die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen der Kundenbeziehung Domains, Landeseiten oder Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den AG vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains, Landeseiten oder Webseiten über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

3. Zustandekommen von Verträgen

3.1 Der Vertragsschluss zwischen der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) und dem AG kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

3.2 Der AG erhält auf Wunsch der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

4. Leistungsdauer

Soweit nicht anders vereinbart, werden Werbeanzeigen für mindestens 60 Tage geschaltet.

5. Vergütung, Zahlungen und Preise

5.1 Die Vergütung setzt sich je nach Vereinbarung aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und einer entsprechend vereinbarten Höhe über die Dauer der Betreuung. Die Preise, die von der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zzgl. Gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Die Rückerstattung der Vergütung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

5.3 Die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) bietet jedoch folgende Zusatzoptionen an:

Wenn innerhalb des vereinbarten Zeitraums der Zusammenarbeit kein passender Kandidat gefunden wurde, übernimmt dieRuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) – kulanterweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – auf Wunsch des AG die weitere Betreuung der Werbeanzeige in einem vereinbarten Zeitraum zum Selbstkostenpreis. Ausgenommen sind dabei die Werbekosten.

5.4 Die Bezahlung der Leistungen der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) erfolgt jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung. Die Zahlungsbedingungen sind dabei wie folgt aufgeteilt: Der Betrag für die Einrichtungsgebühr ist nach dem Kick-Off-Gespräch fällig. Sofern das Kick-Off-Gespräch nicht innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsabschluss stattgefunden hat, ist die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, die entsprechende Einrichtungsgebühr spätestens nach Ablauf der 6 Wochen in Rechnung zu stellen, sofern es keine an­ders­lau­ten­de schriftliche Vereinbarung zwischen der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) und dem AG gab. Sofern nicht anders vereinbart, hat der AG nach dem Kick-Off-Gespräch 6 Wochen Zeit, um notwendige Zuarbeiten zum Projekt zu leisten. Sofern in diesem Zeitraum keine Zuarbeit seitens des AG erfolgt ist, steht der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) das Recht frei, den Betrag der Recruitingkampagne nach Ablauf der 6 Wochen in Rechnung zu stellen. Eine der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

5.5 Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des AG eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der AG verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

6. Verzug / außerordentliche Kündigung

6.1 Fristen für die Leistungserbringung durch die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

6.2 Ist der AG mit Zahlungen im Verzug, behält die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

6.3 Ist der AG im Fall einer Ratenzahlung mind. Zwei fälligen Zahlungen gegenüber der RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) in Verzug, ist die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt)berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

7. Erfüllung

7.1 Die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.

7.2 Dem AG ist bewusst, dass die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des AG wird die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) innerhalb einer angemessenen Frist eine Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

8. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches durch die RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt) anderweitig eingeräumt.

10. Datenschutz

Die Parteien sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und an den Umgang mit Bewerberdaten jeweils Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Bewerber unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der AG wird daher insbesondere ihm von uns übermittelte Bewerberdaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrages bzw. der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Nebenabreden bedürfen der Textform.

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

RuhrLifeMedia UG (haftungsbeschränkt)
Kiwittenberg 53
46049 Oberhausen

Stand 01.02.2022